50/5 Unterstützungskräfte für die Offenen Begegnungsorte

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Auftraggeber: Fachbereich Sozialamt
Stellentyp: Festanstellung, Teilzeit
Entgeltgruppe nach TVöD: EG 4

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Bewerbungsfrist: 08.08.2025
Kennziffer: Wa_50_36/25

Gemeinsam statt einsam - Begegnung ermöglichen! Das Team „Offene Begegnungsorte“ ist Teil des Fachdienstes für Senioren innerhalb des Sozialamtes. Über das ganze Stadtgebiet verteilt unterhält der Fachdienst neben dem Wilhelm-Hansmann-Haus sechs weitere Begegnungszentren, die für Menschen vor Ort offene Treffmöglichkeiten und ein abwechslungsreiches Programm bieten. Unterschiedlichste Veranstaltungsformate wie Vorträge, Diskussionsrunden, Kultur- und Tanzevents, Sport- und Kreativangebote, Smartphone- und Internetkurse, Ausflüge und vieles andere mehr, ermöglichen Senior*innen in ihrem Quartier einen niederschwelligen Zugang in die Begegnungszentren. Ziel dieser Arbeit ist es, Einsamkeit und Isolation zu vermeiden und lebensältere Menschen sozial und kulturell am gesellschaftlichen Leben dieser Stadt zu beteiligen. Darüber hinaus stehen die Einrichtungen für Vereine, Initiativen und Gruppen als Treffpunkt zur Verfügung. Zum Erhalt und zur Ausweitung dieses Angebotes sollen die bestehenden Teams, bestehend aus einer*einem hauptamtlichen Mitarbeiter*in und ehrenamtlich Mitwirkenden, personell verstärkt werden. Als Unterstützungskraft werden Sie schwerpunktmäßig einem Begegnungszentrum zugeordnet, darüber hinaus ist ein flexibler Einsatz in allen Einrichtungen möglich. Wenn Sie gerne Gastgeber*in sind, auf andere Menschen zugehen können und an der Mitarbeit im Service- und Veranstaltungsbereich interessiert sind, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.

Die Planstelle ist nach der Entgeltgruppe 4 Abschnitt a (Anhang zu Teil A § 11 a) TVöD NRW bewertet.

Sofern Sie noch nicht in Entgeltgruppe 4 eingruppiert sind oder über eine mindestens halbjährige Berufserfahrung in einer gleichartigen oder berufsverwandten Tätigkeit verfügen, erfolgt die Eingruppierung zunächst in der Entgeltgruppe 3. Nach Abschluss einer sechsmonatigen Anlern- und Einarbeitungszeit besteht nach einer Überprüfung die Möglichkeit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 4. Wurde die Tätigkeit in einem anderen Betrieb absolviert, ist dies durch Zeugnisse nachzuweisen.

Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich, „technische“ Fähigkeiten sowie handwerkliches Geschick sind jedoch wünschenswert.

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