003 (A 8 / EG 8) Sachbearbeiter*in im Einwohnermeldeamt

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Bes.Gr. A 8 Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt LBesG bzw. EG 8, Teil A, Abschnitt I.3 TVöD

  • Verfahren für die Ausstellung von Ausweispapieren
  • Melderechtliche Angelegenheiten z.B. An-, Ab- und Ummeldungen
  • Sonstige Geschäfte des Meldeamtes z.B. Führungszeugnisse, Beglaubigungen
  • Sachbearbeitung im Back-Office z.B. die Beantwortung von Meldeanfragen
  • Kassenwesen (Abrechnungen der selbstständig geführten Kasse) in den Bürgerbüros


  • Befähigung für die mittlere Beamtenlaufbahn (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, allgemeiner nichttechnischer Verwaltungsdienst) oder
  • erfolgreicher Abschluss zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder
  • abgeschlossener Verwaltungslehrgangs I oder den Basis- und Aufbaulehrgang oder
  • Nachweis über eine mindestens 2-jährige Tätigkeit und eine Eingruppierung mindestens in Entgeltgruppe 5 sowie eine mindestens 20-jährige Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes oder
  • am 31.12.2016 Eingruppierung mindestens in EG 6 in einer Stelle des mittleren allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes, weil Sie wegen der Vollendung des 40. Lebensjahres nach den bis zum 31.12.2016 geltenden Regelungen (Anlage 3 BAT) von der Ausbildungs-und Prüfungspflicht befreit waren.

Außerdem können sich bewerben:
 
  • Sozialversicherungsfachangestellte*r
  • Bankkaufleute
  • Kaufleute für Spedition und Logistik
  • Industriekaufleute

mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung.

Hinweis: Da die hier zuvor, zuletzt genannten Qualifikationen die Zugangsvoraussetzungen zum prüfungspflichtigen allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst nicht erfüllen, werden die ausgewählten Bewerber*innen im Falle der Einstellung zur Teilnahme am Basislehrgang verpflichtet. Bis zur Absolvierung des Basislehrganges werden die ausgewählten Bewerber*innen in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert. Ihnen wird bis zum erfolgreichen Abschluss des Basislehrgangs eine persönliche Zulage mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der Tätigkeit nach den Eingruppierungsregelungen der Entgeltordnung gezahlt. Die Zulage wird hier in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Entgeltgruppe 4 und Entgeltgruppe 8 gewährt. Nach Abschluss des Basislehrganges erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 (Achtung, nur gültig für den Ersteinsatz; hier Sachbearbeitung Einwohnermeldeamt).

Um sich innerhalb der Verwaltung verändern zu können, muss zwingend ein Aufbaulehrgang (aufbauend auf den zuvor genannten Basislehrgang) besucht werden (derzeitige Zugangsvoraussetzung: mindestens 2-jährige Beschäftigung bei der Stadt Wuppertal).


Erwünscht sind außerdem:
 
  • Erfahrungen, Eignung und Bereitschaft im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
  • Sicheres Auftreten im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
  • Hohe Belastbarkeit und Flexibilität
  • Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft, im Team zu arbeiten
  • Aufgeschlossener und sicherer Umgang mit dem PC sowie Anwendungsprogrammen
  • Kenntnisse in der Rechtsanwendung
  • Bereitschaft zu den nachstehenden Einsatzzeiten beschäftigt zu werden:
    Die Einsatzzeiten sind wechselwöchentlich insgesamt in der Zeit zwischen 07.00 und 16.00 Uhr abzudecken. Im Rahmen der Dienstzeiten erfolgt auch ein regelmäßiger Einsatz in den Bürgerbüros.


Eine geringere Wochenarbeitszeit kann aufgrund der zu gewährleistenden Öffnungszeiten nicht realisiert werden.
Die vorgenannten Qualifikationen müssen zwingend vorliegen. Bewerber*innen anderer Berufsgruppen oder mit anderen arbeitszeitlichen Vorstellungen können leider nicht berücksichtigt werden.


Weitere Informationen:

Bitte beachten Sie, dass Frau König, Einwohnermeldeamt, vom 24.12.2022 bis 01.01.2023 und Frau Spitzer, Haupt- und Personalamt, vom 24.12.2022 bis 03.01.2023, nicht erreichbar sind.

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